Allgemeine Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung für die Eqiva Lock App für Verbraucher und Nichtverbraucher (im Folgenden „Anwender“ genannt“)

A Bestätigung

WICHTIG: BITTE LESEN SIE DIE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND DIE DATENSCHUTZERKLÄRUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE Eqiva Lock APP BENUTZEN: eQ-3 IST BEREIT, IHNEN DIE LEISTUNGEN BEREIT ZU STELLEN, UNTER DER VORAUSSETZUNG UND NUR UNTER DER BEDINGUNG, DASS SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS ANNEHMEN UND EINVERSTANDEN SIND, DIESE EINZUHALTEN.
DIESER VERTRAG GILT FÜR ALLE UPDATES ODER UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR DIE SOFTWARE ODER FÜR DIE IHNEN VON DER APP ERBRACHTEN LEISTUNGEN ES SEI DENN, DIESE GEGENSTÄNDE UNTERLIEGEN ANDEREN SPEZIFISCHEN BESTIMMUNGEN.

1 Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

1.1 Gegenstand dieser Bedingungen ist die Lizenzierung der auf dem Endgerät des Anwenders zu installierende Eqiva Lock App. Die Eqiva Lock App wird lizenziert durch die eQ-3 AG, Maiburger Str. 29, 26789 Leer (im Folgenden „eQ-3“ genannt).

1.2 Der Anwender bestätigt beim Installationsvorgang durch Anklicken der Schaltfläche „Zustimmen“, dass er mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen einverstanden ist. Gleiches gilt, wenn der Anwender die App nutzt, installiert, kopiert oder darauf zugreift.

1.3 Sollte der Anwender mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, so hat er jegliche Nutzung, Installation und Vervielfältigung zu unterlassen und darf auch nicht auf die App zugreifen.

 

B Allgemeine Nutzungsbedingungen

2 Lizenz- und Nutzungsrechte

2.1 Der Anwender erhält durch diese Nutzungsbedingungen das nicht-ausschließliche, übertragbare Recht, die ihm überlassene App auf seinen geeigneten Endgeräten, d.h. beispielsweise Smartphone oder Tablet, zu installieren und zu nutzen.

2.2 Der Anwender erhält das Recht, die überlassene und hierin lizenzierte Eqiva Lock App im Rahmen dieser Nutzungsrechte zu vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist (z. B. das Herunterladen, die Installation des Programms von einem temporären Speicher, das Laden des Programms oder eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken). Für den Fall, dass eine Version der App bzw. des Internetdienstes als Demoversion überlassen wird, ist ein Einsatz außer zum Zweck der Demonstration bzw. Vorführung unzulässig.

2.3 Die dem Anwender überlassene Eqiva Lock App unterliegen dem Schutz des Urheberrechts, in Teilen des Patentrechts, sowie weiterer gewerblicher Schutzrechte und enthalten Geschäftsgeheimnisse des Herstellers.

2.4 Die Rückübersetzung des überlassenen Softwarecodes der App in andere Codeformen (z. B. durch Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen (z. B. Reverse-Engineering) sind unzulässig, sofern nicht ein Fall des § 69e Abs. 1 UrhG vorliegt. Sofern die Voraussetzungen des § 69e UrhG vorliegen, wird der Lizenznehmer, sofern er Informationen zur Herstellung der Interoperabilität der von eQ-3 gelieferten Software und anderer Geräte von eQ-3 mit davon unabhängig geschaffenen Programmen benötigt, sich zuvor an eQ-3 wenden. eQ-3 behält sich vor, dem Lizenznehmer diese gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, ein Reverse-Engineering der Software selbst oder durch Dritte durchzuführen.

2.5 Die Eqiva Lock App und die damit verbundenen Dienste sind nicht zur Nutzung in Verbindung mit jeglicher nuklearen, flugtechnischen, massenverkehrsmittel- oder medizinischen Anwendung oder jeglicher anderen an sich gefährlichen Anwendung gedacht, die zu Tod, Körperverletzung, katastrophalem Schaden oder Massenzerstörung führen könnten, und der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, dass der Lizenzgeber in keiner Weise für das Resultat solcher Nutzung der Eqiva Lock App oder Leistungen haftbar ist.

3 Verfügbarkeit und Voraussetzungen

3.1 eQ-3 wird angemessenen Aufwand betreiben, einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb mit dem Ziel einer Verfügbarkeit von 99,9% über das Jahr sicherzustellen. eQ-3 übernimmt keine Haftung im Falle einer geringeren Verfügbarkeit.

3.2 eQ-3 ist hierbei nicht verantwortlich für Fehler in der Konfiguration beim Anwender. Hierzu zählt auch eine Störung, die durch höhere Gewalt verursacht wird.

3.3 Voraussetzung für die Nutzung der überlassenen Eqiva Lock App ist die Verwendung eines der von eQ-3 publizierten (z. B. unter „www.eQ-3.de“) unterstützten Geräte. eQ-3 hat das Recht, diese Liste von unterstützten Geräten von Zeit zu Zeit entsprechend des technischen Fortschritts anzupassen.

4 Privatsphäre Datenschutz

4.1 Durch die Verwendung der Eqiva Lock App erklärt sich der Nutzer mit der Übertragung von systemrelevanten Informationen und Anmeldedaten einverstanden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es werden keine Adressdaten, Namen oder andere personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet.

4.2 eQ-3 behält sich das Recht vor, im Rahmen des Internetdiensts, Werbung zu platzieren. Es besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Ausblendung solcher Inhalte.

4.3 eQ-3 ist berechtigt, Computer- und/oder Geräteinformationen zu verwenden, um die Eqiva Lock App und Dienste zu verbessern.

5 Gewährleistung

5.1 eQ-3 gewährleistet, dass die App mit größter Sorgfalt entwickelt wurde. Dennoch ist es auf dem heutigen Stand der Technik nicht möglich, eine absolut fehlerfreie Software sicher zu stellen.

6 Haftung

6.1 eQ-3 haftet in Fällen positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlungen sowie aus sonstigem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.2 Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung haftet eQ-3 im gesetzlichen Rahmen.

6.3 Bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung von eQ-3 begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen.

6.4 Der Umfang einer Haftung von eQ-3 nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7 Schutzrechte Dritter

7.1 eQ-3 sichert zu, dass die Software nach ihrer Kenntnis frei von Rechten Dritter ist und die vertragsgemäße Nutzung nicht Schutzrechte Dritter verletzt.

7.2 Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat eQ-3 in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten Lizenzen zu erwerben und/oder die App zu ändern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zurückzunehmen. Im Falle, dass der Kunde die App gegen eine Gebühr erworben hat, wird eQ-3 diese im Falle einer Rücknahme der App erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber eQ-3 bestehen nicht.

8 Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Der Vertrag beginnt mit der ersten Inbetriebnahme von der Eqiva Lock App und gilt für den Zeitraum der Nutzung der Eqiva Lock App.

8.2 Der Vertrag kann jederzeit durch den Anwender gekündigt werden.

8.3 Der Vertrag kann von eQ-3 jeweils mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann von eQ-3 in elektronischer Form, d.h. auch per E-Mail oder durch Anzeige in der Eqiva Lock App erfolgen.

8.4 Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer und eventueller Verlängerungen.
eQ-3 hat das Recht, Konfigurations- und Nutzungsdaten unmittelbar bei Vertragsende zu löschen.

8.5 Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.6 eQ-3 kann im Fall des Eintritts von unvorhersehbaren Umständen, die nicht von eQ-3 veranlasst wurden, eine Änderung dieser Bestimmungen vornehmen, soweit dies dem Anwender zumutbar ist. Daneben kann eQ-3 eine in diesen Nutzungsbedingungen entstandene Lücke nachträglich anpassen oder verändern, soweit dies zwingend erforderlich ist. Sollte eine Anpassung notwendig werden, wird eQ-3 den Anwender rechtzeitig mindestens mit Frist von einem Monat über den Änderungswunsch auf elektronischem Wege informieren. Der Anwender ist verpflichtet, mindestens einmal monatlich seine App anzusehen, da in der App Änderungen bekannt gegeben werden. Änderungen werden daher spätestens 2 Monate nach Bekanntgabe in der App wirksam, in der Regel jedoch 1 Monat nach Kenntniserlangung. Der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist dabei vom Lizenznehmer nachzuweisen. Kann der den Nachweis der Nicht-Kenntnis nicht führen, so wird von einer Kenntniserlangung innerhalb des ersten Monats nach Veröffentlichung im Rahmen der App ausgegangen und die Frist beginnt 1 Monat nach Bekanntgabe in der App zu laufen.
Der Anwender kann der Änderung oder Anpassung innerhalb einer Frist von einem Monat widersprechen. Im Falle des Widerspruchs gelten die ursprünglichen Regelungen fort, eQ-3 steht dann ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu. Sollte der Anwender dem Änderungswunsch nicht innerhalb einer Frist widersprechen, gelten die neuen Bestimmungen als zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

9.2 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist ausschließlich das für den Sitz von eQ-3 zuständige Gericht zuständig.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.

 

C Datenschutzerklärung

10.1 eQ-3 hat großen Respekt vor Ihrer Privatsphäre und engagiert sich für deren Schutz.
Die Lösung kann intuitiv über eine Smartphone App (iOS und Android) eingerichtet und anschließend komfortabel über die App gesteuert werden. Alle in der Eqiva Lock App gespeicherten Daten sind komplett anonym, das heißt, sie lassen keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Nutzers und das individuelle Nutzverhalten zu. Die gesamte Kommunikation zwischen Geräten und App erfolgt verschlüsselt. Weder während, noch nach der Installation der App müssen personenbezogene Daten wie etwa Name, E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer angeben werden. Auch hier bleibt die Anonymität zu 100 % gewahrt.

Hinweis:

Unsere Software enthält freie Software Dritter, die unter den Bedingungen verschiedener Lizenzen genutzt wird. Eine Auflistung der freien Software, die in unserer Software zum Einsatz kommt, sowie die Lizenzbedingungen unter denen diese weitergegeben wird finden Sie hier.

Die Veröffentlichung der freien Software erfolgt „wie es ist“; OHNE IRGENDEINE GARANTIE. Unsere gesetzliche Haftung bleibt davon unberührt. Sofern die jeweilige Lizenz es erfordert, stellen wir Ihnen eine vollständige, maschinenlesbare Kopie des Quelltextes der freien Software zur Verfügung.